Kostenerstattung bei Schlaganfall-Therapie

 

KontoauszgeWie die Stuttgarter Zeitung vom 15. September 2016 berichtet, finanzieren die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr den Einsatz von Stents für Durchblutungsstörungen. Für die meisten Leser klingt diese Schlagzeile aktuell nicht aufregend; erleiden sie einen Schlaganfall ist die Aufregung darüber groß. Dies ist wieder einmal ein Musterbeispiel, wenn man sich die Umstände und die Vorgeschichte anschaut, für Verteilungskonflikte im deutschen Gesundheitswesen.

Leistungspaket der gesetzlichen Krankenkassen

Über das Leistungspaket der gesetzlichen Krankenversicherungen fällte der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin eine Entscheidung: Aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wird der „Stent“, der bei Durchblutungsstörungen im Gehirn, aber auch an der Halsschlagader zum Einsatz kommt, nicht mehr finanziert. Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt das oberste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen (GBA) dar.

Was ist ein Stent?

Unter einem Stent wird ein Gefäßstütze verstanden, die im Gesundheitswesen zum Einsatz kommt. Dabei handelt es sich um Implantat, das dazu dient, Gefäße oder Hohlorgane offen zu halten. Die Einsatzgebiete sind hauptsächlich die Blutgefäße im menschlichen Körper wie die Herzkranzgefäße. Nach der Statistik erleiden jedes Jahr in Deutschland etwa 170.000 Menschen einen Schlaganfall. Um das Gehirn wieder ausreichend mit Blut zu versorgen, setzen die Ärzte jährlich etwa 700 Stents in die Blutgefäße des Gehirns ein. Damit retten die Ärzte vielen Patienten das Leben und können, wenn die Behandlung schnell erfolgt, Folgeschäden weitgehend reduzieren.

Was sagt die Wissenschaft?

Die Wissenschaft ist vom Einsetzen von Stents nicht überzeugt. Einst mit viel Hoffnung als Alternative zu Medikamenten wurden Stents in die verengte Arterie eingesetzt. Diese Hoffnung zerplatzte, denn verschiedene Studien zeigten, diese Methode ist ein weiteres Risiko für einen weiteren Schlaganfall, aber auch für einen vorzeitigen Tod. Studien, die sich das Wohl des Patienten und seine Interessen zum Thema machten, wurde daraufhin abgebrochen.

Wie entscheidet der GBA?

Wie in der Politik üblich, werden Ersparnisse auf dem Rücken der Patienten ausgetragen. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer wird kontinuierlich dünner und so mancher Versicherte fragt sich, warum er eigentlich noch Beiträge zahlt, die übrigens immer höher werden.

Entscheidungen fällt der Gemeinsame Bundesausschuss nach dem Mehrheitsprinzip. Abstimmungsberechtigt sind 13 Mitglieder des Ausschusses: fünf kommen vom Kostenträger, der GKV, fünf vom Leistungserbringer, also Vertreter von Krankenhäuser und Ärzte sowie drei neutrale und unparteiische Abstimmungsberechtigte. Die meisten Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen.

Bei der beschriebenen Abstimmung wurde jedoch hart gekämpft, wobei die Deutsche Krankenhausgesellschaft, wobei ihr das vom ehemaligen Gesundheitsminister Egon Bahr zugesprochene Sonderrecht zugute kommt. Bei Streichungen von Leistungen reicht eine einfache Mehrheit nicht mehr aus; in solchen Fällen müssen neun von 13 Stimmberechtigten dafür oder dagegen stimmen. Es bleibt abzuwarten, was dabei herauskommt.